Energieausweis

Ein Energieausweis wird benötigt:

  • bei Verkauf und Neuvermietung
  • bei Sanierung und Modernisierung von Gebäuden

Seit wann gilt die Ausweispflicht?

  • für Wohngebäude bis Baujahr 1965: seit dem 1. Juli 2008
  • für Wohngebäude ab Baujahr 1966: seit dem 1. Januar 2009
  • für Nichtwohngebäude: seit dem 1. Juli 2009

Am 1. Mai 2015 ist die Übergangsfrist abgelaufen, Pflichtverletzungen beim Energieausweis werden behördlich verfolgt. Bereits bei fehlenden oder falschen Angaben in Immobilieninseraten drohen Eigentümern dann Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro.

Wir bieten Ihnen Energieausweise zum Festpreis an:

  • Verbrauchsbasierter Energieausweis: 99 €
  • Bedarfsbasierter Energieausweis: 199 €